NEUES ZUR MASKENPFLICHTObwohl die Maskenpflicht offiziell aufgehoben wurde möchten wir Siebitten, bei den bekannten Erkältungskrankheiten und insbesondere bei Verdacht auf eine Corona-Erkrankung an der Türzu klingeln, im Vorraum zu warten und die Maske aufzusetzen.Diese Maßnahme ist durch unser Hausrecht juristischabgesichert und medizinische nach wie vor sinnvoll.